Bin ich überhaupt vom BFSG betroffen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit 28. Juni 2025 für B2C-Dienstleistungen und -Produkte, die digital erbracht oder vertrieben werden. Konkret heißt das: Wenn Ihre WordPress-Seite eine der folgenden Funktionen hat, sind Sie wahrscheinlich betroffen:
- Online-Shop mit Bestell- oder Kassenfunktion (WooCommerce, Easy Digital Downloads, …)
- Buchungs- oder Terminvergabe-System (Calendly-Embed, Eversports, Amelia, Bookly)
- Kundenportal mit Login (Kursplattform, Mitglieder-Bereich, SaaS für Endkund:innen)
- Newsletter-Anmeldung als Lead-Magnet, der zu kostenpflichtigen Produkten führt
- Online-Banking, Personenbeförderung, E-Books, Telekommunikation
Ausnahme — Mikrounternehmer: Wenn Sie weniger als 10 Mitarbeitende UND maximal 2 Mio. € Jahresumsatz haben UND keine Verbraucherprodukte verkaufen (rein Dienstleistungen), sind Sie vom BFSG befreit. Bei reinen B2B-Sites ohne Endkund:innen-Funktionen ebenfalls.
Unklar? Vier kurze Fragen und Sie wissen es: Entscheidungsbaum: Bin ich betroffen?